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MdL Steinberger zum Volksbegehren
Eines der wichtigsten Wirkungen des Naturschutzgesetzes, das durch ein Volksbegehren neu formuliert wird, sind klare Zielvorgaben, die in Zukunft der Staat zu verwirklichen hat. Rosi Steinberger, die Vorsitzende des Umweltausschusses des Bayerischen Landtags, erklärte dazu im Gasthaus Postbräu in Dingolfing: "Es gibt viele Naturschutzmaßnahmen. Aber es gibt kein klares Ziel und keine Überprüfung der Ergebnisse. Wir wollen klare Vereinbarungen und verbindliche Rückmeldungen."
Feldstudien haben nachgewiesen, dass innerhalb von dreißig Jahren die Masse der Insekten um 80% gesunken ist. Ökologische Kreisläufe drohen zusammenzubrechen. Dies ist, so Steinberger, eigentlich eine Bankrotterklärung für die bisherige Naturschutzpolitik. Anhand klarer Zielvorgaben, die auch jährlich überprüft werden, muss Naturschutz auf eine ganz neue Basis gestellt werden. Und das Volksbegehren, das am Donnerstag beginnt, formuliert solche Ziele.
Das Volksbegehren bekennt sich dazu, dass ökologischer Landbau besser für die Natur ist als der konventionelle. Auf Öko-Flächen ist die Artenvielfalt höher, der Düngereintrag niedriger, Pestizide sind verboten und nebenbei wird mehr für das Tierwohl getan. In Zukunft soll der Anteil des Biolandbaus kontinuierlich wachsen.
Blühende Wiesen mit späten Mähzeitpunkten sind ein wesentlicher Baustein bayerischer Naturschönheit und heimischer Artenvielfalt. Mit entsprechenden Fördermaßnahmen soll auch deren Flächenanteil in den nächsten Jahren wieder kontinuierlich steigen und nicht wie bisher sinken.
Einzelne verinselte Biotope haben auf Dauer wenig Wirkung. Mit einem Biotopverbund muss dem entgegen gewirkt werden. Mit entsprechenden Fördermaßnahmen müssen bis 2027 13 Prozent des Offenlandes in diesen Verbund integriert werden. Die Gewässer brauchen hundert Prozent Schutz. Fünf Meter Gewässerrandstreifen sind in Zukunft verbindlich. 15 Bundesländer schreiben diese vor, nur Bayern bisher nicht.
Rosi Steinberger gab sich zuversichtlich, dass die hohe Hürde des Volksbegehrens zu nehmen ist. Die Unterstützung in der Bevölkerung ist jetzt schon enorm. Allerdings ist im Umweltministerium bereits ein Gegenentwurf in Arbeit. Es ist zu befürchten, dass genau die klaren Ziele dabei verwässert werden. Unverständnis äußerte Steinberger auch für den Gegenwind des Bauernverbands. Die Förderung des Naturschutzes geht zu hundert Prozent an die Bewirtschafter der Flächen. Das Volksbegehren sichert die Zusagen, erhöht die Vorgaben und sorgt dafür, dass eine weitere Säule bäuerlichen Einkommens auf Dauer gesichert wird.
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